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  • 2022 - Feststellungserklärungen
    erstellen und abgeben

Was ändert sich, was ist zu tun? 

Aktuelle Informationen zur anstehenden Grunsteuerreform finden Sie hier:

Die Grundsteuer muss nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bis spätestens 2025 neu geregelt werden. Zu diesem Zweck hat am 30. März 2022 das bayerische Landesamt für Steuern Eigentümer von Grundvermögen zur Abgabe der Grundsteuererklärungen bis spätestens 31. März 2023 aufgefordert. Die elektronische Übermittlung der Daten ist seit dem 1.7.2022 möglich.

Nach aktuellem Stand der Gesetzgebung sind somit alle Steuererklärungen innerhalb dieser Zeit einzureichen. Eine nochmalige Verlängerung der Frist ist nicht vorgesehen. Bedenken Sie dass eine zu späte Abgabe der Grundsteuererklärung voaussichtlich einen Verspätungszuschlag nach sich ziehen wird. Wir unterstützen Sie bei der Abgabe der Erklärungen.

Was ändert sich und warum

Zum 1.1.2022 erfolgt eine Neubewertung der Grundstücke, dabei ändert sich die grundsätzliche Berechnung der Steuer nicht. Nach wie vor wird der Grundstückswert mit der Grundsteuermesszahl multipliziert.

Neu ist, dass der Grundstückswert künftig über den Bodenrichtwert sowie eine statistisch ermittelte Nettokaltmiete berechnet wird (Bundesmodell), einzelne Bundesländer aber abweichende Methoden anwenden, darunter auch Bayern, welches das einfachere Flächenmodell beschlossen hat.

Die Grundsteuer "C"

Zu den bisherigen Grundsteuern "A" für agrarische Nutzung und "B" für bauliche Nutzung tritt nun die Kategorie "C" hinzu, diese erstreckt sich auf unbebaute, aber baureife Grundstücke und soll deren Eigentümer zum Bauen animieren, statt diese über längere Zeit hinweg brach liegen zu lassen. So sollen zukünftig Grundstücksspekulationen vermieden werden.

Wie kann ich die Erklärung erstellen?

Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Abgabeverpflichtung. Dabei haben Sie die Wahl zwischen zwei Varianten der Abwicklung.

1. Nur technische Hilfe durch uns:

Sie möchten die Erklärung selbst erstellen? Damit Sie sich nicht mit technischen Themen auseinandersetzen müssen, geben wir ihnen die Möglichkeit über unser Web-Portal alle notwendigen Eingaben selbständig vorzunehmen und die Erklärung an das Finanzamt zu übermitteln. Dies stellt für sie die schnellste und kostengünstigste Methode zur Erfüllung der Abgabeverpflichtung dar. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ihnen in diesem Preismodell keinerlei persönlichen Support bieten können. Wenn eine steuerliche Hilfe erforderlich ist oder sie sich nicht sicher sind, ob sie alle notwendigen Kenntnisse zur zutreffenden Abgabe haben, wählen Sie bitte die Variante 2. Der technische Support kostet sie einmalig netto 95,00 Euro je Grundstück.

2. Beauftragung der Steuerkanzlei Aichach zur Erstellung der Grundsteuererklärung

Wählen Sie den Full-Service für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Bei dieser Variante werden wir gemeinsam mit ihnen alle notwendigen Unterlagen und Informationen zusammentragen, ggf. anfordern und im Anschluss die Feststellungserklärung in ihrem Auftrag an die Finanzverwaltung übermitteln. Der Service umfasst den gesamten Prozessablauf inklusive der Bescheidprüfung und ggf. notwendige Einspruchsverfahren. Der Full-Service startet ab netto 275,00 Euro je Grundstück für Bestandsmandanten.

Wird es teurer für mich?

Das hängt vom Einzelfall ab. Ziel der Reform jedenfalls ist nicht eine Erhöhung, sondern die Grundsteuer soll für die Gemeinden aufkommensneutral sein. Da der Grund für die Reform aber Ungleichbesteuerungen sind, kann sich die Höhe der fälligen Grundsteuerzahlung in Einzelfällen ab 2025 ändern.

Ich bin Mieter - bin ich betroffen?

Mieter müssen sich zunächst einmal um nichts kümmern. Denn für die Grundsteuer und die Abgabe der Daten sind die Eigentümer verantwortlich. Doch die Grundsteuer bezahlen viele Mieter im Rahmen ihrer Betriebskostenabrechnung. Da die neue Grundsteuer erst ab 1.1.2025 erhoben wird, können die Neuberechnungen auch dann erst in der Nebenkostenabrechnung auftauchen

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