08251 93464 0 Augsburger Straße 29, 86551 Aichach
Mit uns haben Sie einen starken Partner in Sachen steuerliche- und betriebswirtschaftliche Beratung auf Ihrer Seite. Gemeinsam mit Ihnen als Unternehmer, Immobilienbesitzer oder Arbeitnehmer erfüllen wir für Sie nicht nur die Verwaltungspflichten, sondern gewinnen wichtige Gestaltungsspielräume.
Wir behandeln Menschen und Sachverhalte vertrauensvoll und gesamtheitlich. Dabei setzen wir auf Berater und Mitarbeiter vor Ort, modernste Technik und schlanke, optimierte Prozessabläufe, um für Sie stets das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Wir sind an unserem Standort in Aichach niedergelassen und überregional, insbesondere in den Räumen Augsburg, Aichach, Friedberg, München, Dachau, und Pöttmes tätig.
Seit März 2015 sind wir Teil einer Bürogemeinschaft mit der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Sturm & Partner (www.skp-kanzlei.de).
Das Bundesfinanzministerium hat die letzten Rahmenbedingungen für die neue E-Rechnung im Oktober 2024 beschlossen. Wir sind in unserer E-Rechnungs-Sprechstunde am 06.12.2024 die aktuellsten Meldungen und Veränderungen gemeinsam durchgegangen und haben noch rechtzeitig vor dem Jahresende besprochen was unmittelbar noch getan werden sollte.
Wir hoffen bei dem Thema einige Fragezeichen weniger hinterlassen zu haben. Vielen Dank auch nochmal von unserer Seite für die rege Teilnahme und die wirklich guten Fragen.
Die gezeigte Präsentation, können Sie hier herunterladen. Schauen Sie sich auch gerne unseren Workshop zur E-Rechnung vom Juni 2024 nochmals an. Sie finden diesen auf der Themenseite.
Wenn Sie bisher Ihre Belege und Lohn-Unterlagen mittels der Programm Belegtransfer übermitteln, bitten wir Sie dringend die aktualisierte Fassung hier herunterzuladen und zu installieren.
Nur mit dieser neuen Version können Sie zukünftig auch Lohn-Unterlagen über den Reiter "Personalakte" weiterhin hochladen.
Die Digitale Personalakte wurde aktualisiert und steht Ihnen voraussichtlich ab Ende Juni 2024 vollständig zur Verfügung. Die neuen Funktionen und die Arbeitsweise erläutert Ihnen Ihre zuständiger Lohnsachbearbeiter telefonisch in den nächsten Wochen.
Trotz aller Digitalisierung haben sich in den vergangenen Jahren immer noch viele Dokumente und Belege angesammelt. Hier frägt man sich ob und wenn ja welche Unterlagen vernichtet werden können.
Um Ihnen diese Entscheidung etwas leichter zu machen, haben wir Ihnen eine Tabelle zusammengestellt, nach welcher Sie Ihre Unterlagen durchschauen und ggf. vernichten können.
Unsere Empfehlung ist jedoch - vernichten Sie nichts! Wir haben mittlerweile so extrem lange Verjährungsreglungen und Anlaufhemmungen insbesondere im strafrechtlichen Bereich, dass wir von einer Vernichtung grundsätzlich abraten. Dabei sind jedoch dennoch die Grundsätze der DSGVO zu beachten, die auch Löschpflichten vorsehen.
Unternehmen und Immobilienbesitzer betreuen wir in allen Phasen der Entwicklung.
Bilanzerstellung nach HGB, IFRS und EStG - weit mehr als nur Pflichterfüllung.
97 % unserer Buchhaltungen sind papierlos. Kommen Sie mit uns in die Zukunft.
Wir wickeln monatlich ca. 1.200 Lohnabrechnungen ab. Schnell, transparent und modern.
Unser Vor-Ort-Service. Wir bringen moderne und schlanke Strukturen in das Unternehmen.
Gute Nachrichten für alle "Alt-Photovoltaikanlagen"-Betreiber. Sie müssen jetzt nur noch zeitnah handeln: Aufgrund des BMF-Schreibens vom 27.02.2023 ist es ab 2023 möglich eine überwiegend privat genutzte PV-Anlage zum sogenannten "Nullsteuersatz" umsatzsteuerlich zu entnehmen. Damit entfällt auch die umsatzsteuerliche Besteuerung des privaten Stromnutzungsanteils für die Zukunft und dies ohne, dass Sie erhaltene Vorsteuerbeträge zurückzahlen müssen (auch innerhalb des 5 Jahreszeitraums). Auch entfällt damit flankiert durch die einkommensteuerliche Steuerfreistellung der Einkünfte 2022 aus PV-Anlagen die Notwendigkeit ab 2023 steuerliche Erklärungen bezüglich der PV-Anlage abzugeben. Voraussetzung dafür ist entweder, dass
-der Strom zu mehr als 90 % privat verbraucht wird oder
-die PV-Anlage einen Stromspeicher hat (oder
-ein Gutachten nachweist, dass die Anlage nur privat rentabel ist.)
Was müssen Sie tun, um ab 2023 von allen steuerlichen Verpflichtungen entbunden zu sein?
-Erklären Sie die Entnahme der PV-Anlage gegenüber dem Finanzamt ab 01.01.2023;
-Informieren Sie Ihren Stromabnehmer (LEW, Bayernwerk usw.), dass Sie ab sofort keine Umsatzsteuer mehr ausweisen möchten um eine Steuerschuldnerschaft nach § 14c UStG zu vermeiden.
"Digital Jetzt"
Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potentiale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das BMWi kleine und mittlere Unternehmen mit dem Programm "Digital Jetzt - Investitionsförderung der KMU". Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.
"Digitalbonus Bayern"
Der Digitalbonus ist ein wichtiger Baustein der Initiative Bayern Digital. Die Laufzeit des Förderprogramms wurde verlängert. Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die Förderbereiche: Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.