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12 Monate
Die Förderung ist auf 12 Monate begrenzt. Der KUG Zeitraum kann auf Antrag unterbrochen werden (z.B. bei steigender Auftragslage). Nicht beanspruchte Monate verlängern den Förderzeitrahmen. Update: Verlängert auf 24 Monate!
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67 % bzw. 60%
des Nettogehalts für ausgefallene Arbeitsstunden werden ersetzt. 67% bei Beschäftigten mit mindestens einem Kind.
Update: Es wurde beschlossen das KUG ab dem 4. Monat schrittweise anzuheben bis auf 80% ab dem 7. Monat.
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100%
der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (ohne ALV-Beiträge) hat der Bund zu tragen. Er beteiligt sich damit an der Fördermaßnahme zu 100%. Die Arbeitgeber sind damit unbelastet und können auf Kündigungen verzichten.
Voraussetzung: Erheblicher Arbeitsausfall
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Wirschaftliche Gründe für den Arbeitsausfall...
Es müssen wirtschaftliche Gründe für den Ausfall verantwortlich sein, wie z.B. fehlende Folgeaufträge, Verschiebung eines Auftragsbeginns, fehlende Zulieferketten
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...oder ein unabwendbares Ereignis
wie z.B. ein Unwetter, eine behördliche Maßnahme oder sicherlich auch ein nicht absehbarer Virus
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unvermeidbar
Es wurde alles getan um Kurzarbeit zu verhindern, z.B. durch Versetzen von ArbN in andere Abteilungen, Abbau von Vorjahresurlaubsansprüchen usw.
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vorübergehend
Es muss absehbar sein, dass sich die Situation wieder verändert und die Mitarbeiter wieder vollbeschäftigt werden können.
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Mindestausfall eingetreten
Mindestens 10% der Beschäftigten müssen von dem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10% des Gehalts betroffen sein. Mini-Jobber werden mitgezählt. Azubi´s nicht.