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  • 12 Monate

    Die Förderung ist auf 12 Monate begrenzt. Der KUG Zeitraum kann auf Antrag unterbrochen werden (z.B. bei steigender Auftragslage). Nicht beanspruchte Monate verlängern den Förderzeitrahmen. Update: Verlängert auf 24 Monate!

  • 67 % bzw. 60%

    des Nettogehalts für ausgefallene Arbeitsstunden werden ersetzt. 67% bei Beschäftigten mit mindestens einem Kind.

    Update: Es wurde beschlossen das KUG ab dem 4. Monat schrittweise anzuheben bis auf 80% ab dem 7. Monat.

  • 100%

    der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (ohne ALV-Beiträge) hat der Bund zu tragen. Er beteiligt sich damit an der Fördermaßnahme zu 100%. Die Arbeitgeber sind damit unbelastet und können auf Kündigungen verzichten.

Voraussetzung: Erheblicher Arbeitsausfall

Wichtigste Tatbestandsvoraussetzung für einen Antrag auf Förderung durch Kurzarbeitsgeld ist, dass die Beschäftigten deutlich weniger oder aber überhaupt nicht arbeiten.

Ihr Verdienstausfall für die nicht geleistete Arbeit wird in diesem Fall durch Kurzarbeitergeld ausgeglichen. Wann liegt ein erheblicher Arbeitsausfall vor?

  • Wirschaftliche Gründe für den Arbeitsausfall...

    Es müssen wirtschaftliche Gründe für den Ausfall verantwortlich sein, wie z.B. fehlende Folgeaufträge, Verschiebung eines Auftragsbeginns, fehlende Zulieferketten

  • ...oder ein unabwendbares Ereignis

    wie z.B. ein Unwetter, eine behördliche Maßnahme oder sicherlich auch ein nicht absehbarer Virus

  • unvermeidbar

    Es wurde alles getan um Kurzarbeit zu verhindern, z.B. durch Versetzen von ArbN in andere Abteilungen, Abbau von Vorjahresurlaubsansprüchen usw.

  • vorübergehend

    Es muss absehbar sein, dass sich die Situation wieder verändert und die Mitarbeiter wieder vollbeschäftigt werden können.

  • Mindestausfall eingetreten

    Mindestens 10% der Beschäftigten müssen von dem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10% des Gehalts betroffen sein. Mini-Jobber werden mitgezählt. Azubi´s nicht.

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