08251 93464 0  Augsburger Straße 29, 86551 Aichach

Ab Ende November 2020 bzw. Ende Januar 2021 besteht die Möglichkeit für alle Unternehmen, die

a) aufgrund Anordnung vom 28.10.2020 ihren Geschäftsbetrieb einstellen mussten (direkt betroffen u.A. Kinos, Hotel, Gaststätten, Fitnessstudios, usw.), oder

b) nachweislich und regelmäßig 80% ihrer Umsätze mit direkt von Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen (indirekt betroffene Unternehmen),

online einen Antrag auf außerordentliche Wirtschaftshilfe zu stellen. Der Antrag ist von einem Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer elektronisch einzureichen.

Verbundene Unternehmen sind antragsberechtigt, wenn mehr als 80% des Umsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Verbundunternehmen entfällt.

Der Zuschuss beträgt 75% des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im Vergleichsmonat November 2019 (bzw. Dezember 2019), maximal 1 Mio Euro, abzüglich andere für November 2020 (bzw. Dezember 2020) gezahlte staatliche Leistungen wie z.B. Überbrückungshilfe und/oder Kurzarbeitergeld.

Anrechnung von im November 2020 / Dezember 2020 erzielte Umsätze?

Ja, Anrechnung soweit der Umsatz November/bzw. Dezember 2020, 25% des November/Dezember 2019 Umsatzes übersteigt.

Anrechnung - Sonderregelung für Restaurants (zur Förderung des "Außer-Haus-Umsatzes"):

a) Erstattet werden nur 75% des "Im-Haus-Umsatzes" des Novembers 2019 / Dezembers 2019, aber
b) im Gegenzug werden "Außer-Haus-Umsätze" im November 2020 / Dezember 2020 nicht angerechnet.

Was können Sie bereits heute tun, um optimal auf den Antrag vorbereitet zu sein? Beauftragen Sie uns mit dem beigefügten Formular.

Oktoberhilfe
Ab sofort können für Augsburger Unternehmen die bereits ab dem 31.10. von der Schließungsanordnung der Stadt betroffen waren, ein Sonderantrag auf "zusätzliche" Oktoberhilfe gestellt werden.

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